Familienrecht in Dortmund
Schwerpunkte im Familienrecht
- Ehescheidung: Trennungszeit - Scheidungsantrag - Steuerliche Folgen etc.
- Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Unterhaltsrecht, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt etc.
- Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Vaterschaftsrecht
- Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen
Wir helfen Ihnen beim Ehevertrag
Im Idealfall regeln die Ehegatten ihr persönliches Verhältnis in einem Ehevertrag. Ein solcher Vertrag kann vor der Eheschließung, aber auch während der Ehe vereinbart werden. Kommt es zur Trennung, bringt der Ehevertrag den Vorteil, dass hier bereits Regelungen zum Unterhalt und zur Vermögensteilung getroffen wurden. Das erspart den Beteiligten langwierige Auseinandersetzungen vor den Gerichten. Damit der Vertrag auch wirklich rechtskonform ist und keiner der Partner ungerechtfertigt benachteiligt wird, sollte immer ein Fachanwalt für Familienrecht zu Rate gezogen werden. In unserer Kanzlei in Dortmund ist Frau Dinah Ahrens-Brickum die Spezialistin für alle Fragen zum Familienrecht. Frau Rechtsanwältin Dinah Ahrens-Brickum trägt den Zusatz Fachanwältin und besitzt langjährige Erfahrungen in den Bereichen Sorgerecht, Kindesunterhalt und das bei Scheidungen zu beachtende Unterhaltsrecht.Was leistet unsere Kanzlei in Dortmund noch?
Unsere Anwältin für Familienrecht kann Sie auch dann bestens beraten, wenn Sie Fragen zum Elternunterhalt oder der Großelternhaftung für den Unterhalt minderjähriger Enkelkinder haben. Wir helfen Ihnen vor sämtlichen deutschen Gerichten, wenn Sie eine Vaterschaftsklage oder eine Auskunftsklage starten müssen. Oft ergeben sich bei Scheidungen Differenzen zum Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder.Mit unserer Unterstützung können Sie Umgangsrecht geltend machen oder Ihr Kind durch eine Aussetzung des Umgangsrechts vor dem negativen Einfluss des anderen Elternteils schützen. In diesen Fällen kooperiert unsere Fachanwältin für Familienrecht auch gern mit dem für Sie zuständigen Jugendamt. Sie haben Fragen zum Adoptionsrecht oder Namensrecht? – Auch dann sind Sie bei unserer Fachanwältin Dinah Ahrens-Brickum an der richtigen Adresse.
Bei einer Ehescheidung gilt in Deutschland Anwaltspflicht.
Im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist im Paragrafen 114 geregelt, dass bei Ehesachen und Folgesachen eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben ist. Jedoch haben die Eheleute die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt gemeinsamen zu bevollmächtigen. Ob das sinnvoll ist oder die Vertretung von zwei Anwälte die bessere Strategie ist, kann Ihnen Frau Dinah Ahrens-Brickum bei einer persönlichen Beratung erklären, denn es kommt immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.
Ich freue mich, auch Ihnen helfen zu dürfen!