Anwalt für Mietrecht in Dortmund – Ihr erfahrener Rechtsbeistand
Beratung und gerichtliche Vertretung von Mietern und Vermietern.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet bietet so viel Konfliktpotenzial wie das Mietrecht. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter oder auch den Mietern untereinander gehören zum Alltag und beschäftigen die Gerichte jeden Tag. Unsere Anwaltskanzlei in Dortmund bietet Ihnen den Rechtsbeistand, den Sie bei sämtlichen Problemstellungen des Mietrechts brauchen. Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter.
Inhalte des Mietrechts vom Mietvertrag bis hin zur Kündigung
Die Regelungen des Mietrechts gelten bereits bei der Erstellung und Unterschrift des Mietvertrags. In diesem sind alle Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters verbindlich festgehalten.
Dazu gehören eine exakte Beschreibung des Mietobjekts, der Nutzungszweck, die Höhe der Mietzahlungen, der Zeitpunkt, zu dem die Miete überwiesen werden muss. Auch wird geregelt, ob und in welchem Umfang der Mieter Veränderungen an dem Mietobjekt vornehmen darf. Dazu gehören insbesondere handwerkliche Arbeiten wie das Ziehen von Wänden oder der Einbau neuer Türen. Lassen Sie den Mietvertrag von uns erstellen beziehungsweise prüfen, bevor Sie diesen unterzeichnen.
Neben dem Mietvertrag sind die Kündigung eines Mietverhältnisses sowie die geltenden Kündigungsfristen weitere Themen des Mietrechts. Mieter können ein unbefristetes Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Vermieter können das Mietverhältnis ebenfalls mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beenden, Voraussetzungen sind aber, dass ein Kündigungsgrund vorliegt und das Mietverhältnis bis zu fünf Monate besteht.
Eine Besonderheit, die Vermieter regelmäßig überfordert, sind sogenannte Mietnomaden. Diese zahlen keine Miete, bleiben aber trotzdem in der Wohnung. Auch hier ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus dem Ärger heraus nicht überstürzt zu handeln. Für die Räumung benötigen Sie einen richterlichen Beschluss. Der Mietvertrag muss ordentlich gekündigt werden, Strom und Wasser dürfen nur abgestellt werden, wenn es erlaubt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
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