Gewerblicher Rechtsschutz in Dortmund
Mit dem Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes wird allgemein der Schutz einer gewerblichen Tätigkeit verstanden. Wir klären Sie über die Regelungen auf, die Sie als Gewerbetreibender bei Umsetzungen von Ideen beachten müssen. Ebenso wehren wir entschieden unlautere Eingriffe in Ihren Betrieb ab.
Unsere Dortmunder Kanzlei berät Sie zielorientiert und stets nah am Mandanten in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes. Hierbei steht Ihnen Rechtsanwalt Alexander Wilhelm beratend und gestaltend zur Seite und findet die effizienteste Strategie für Ihren Erfolg.
Die Teilgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes sind vielfältig und umfassen neben Eigentumsrechten auch Fragen zum Markenrecht, Patentrechte und ebenso wettbewerbsrechtliche Aspekte. Der Schutz des geistigen Eigentums, besonders an eigenen Erfindungen jedweder Art, umfasst gewerbliche Schutzrechte und das Urheberrecht.
Gerade Gewerbetreibende sind darauf angewiesen, dass eigene Ideen geschützt werden und eine Absicherung besteht, mit diesen Ideen Gewinn zu erwirtschaften. Hierbei unterstützt Sie Rechtsanwalt Wilhelm aus Dortmund und wehrt auch Versuche unlauteren Wettbewerbs, Markenrechtsverletzungen oder Diebstahl geistigen Eigentums für Sie ab. Hierbei sind wir konsequent und verfolgen Ihre Interessen notfalls auch gerichtlich.
Der gewerbliche Rechtsschutz lässt sich grob einteilen in den Schutz gewerblicher Eigenarten, den Schutz technischer Eigenarten und von ästhetischen Eigenarten. Hierbei ist insbesondere relevant das Markenrecht. Aber auch Fragen zum Designrecht werden in unserer Dortmunder Kanzlei zielstrebig bearbeitet.
Gewerbliche Schutzrechte:
Es ist kaum möglich, die vielen Gesetze überblicksartig zusammenzufassen. Die wichtigsten Gesetze sind sicherlich das Markengesetz, das Patentgesetz oder auch das Geschmacksmustergesetz. Ferner gibt es das Halbleiterschutzgesetz, Sortenschutzgesetz oder auch das Gebrauchsmustergesetz.
Schutz vor unlauteren Wettbewerb:
Zum Lauterkeitsrecht gehört in erster Linie das Gesetz zum Schutz vor unlauteren Wettbewerb (UWG), was auch Parallelen zum Kartellrecht aufweist.
Rechtsanwalt Wilhelm berät Sie gerne und klärt über das Zusammentreffen der sogenannten Nachahmungsfreiheit auf der einen Seite und dem Schutz immaterieller Rechtsgüter durch obig benannte Gesetze und Regelungen auf der anderen Seite auf.